REGLEMENT 2025
Deutscher NaturfilmPreis und Darßer NaturfilmFestival
Stand: 1. Februar 2025
1. Wettbewerb
Seit 2008 wird der Deutsche NaturfilmPreis im Rahmen des Darßer NaturfilmFestivals auf der Ostseehalbinsel Fischland-Darß-Zingst verliehen. Die Ehrung für Filmschaffende hat das Ziel, das Genre Naturfilm für Machende, Sender, das Publikum, aber auch für Naturschutz und Politik zugänglicher zu machen. Der Wettbewerb wird ausgeschrieben in den Kategorien
- Bester Film | Wildnis Natur – für Filme, die auf besonders beeindruckende Weise die Schönheit der Natur zeigen und gleichzeitig einen aufschlussreichen Einblick in ihre komplexen Prozesse gewähren und
- Bester Film | Mensch und Natur – für Filme, die eindrucksvoll das Verhältnis von Mensch und Natur darstellen und dabei ökologische, ökonomische oder gesellschaftliche Zusammenhänge beleuchten.
- Dann folgen Jurypreise für herausragende Leistungen,
- der Preis der Kinder- und Jugendjury,
- sowie eine Publikumswahl.
Im Wettbewerb des Deutschen NaturfilmPreises werden dotierte Preise im Wert von insgesamt 26.000 Euro vergeben. Preisträgerinnen und Preisträger sind bei allen Preisen der/die Regisseur:in, es sei denn, es besteht eine andere Vereinbarung zwischen Einreichenden und Regisseur:innen, die mitzuteilen ist. Veranstalterin des Filmwettbewerbs und Festivals ist die Deutsche NaturfilmStiftung gGmbH
2. Weitere Programmsektionen
Das Darßer NaturfilmFestival bietet seit 2005 jeden Herbst eine Woche mit Filmvorführungen mit anschließenden Diskussionsrunden mit Filmschaffenden sowie weitere vielfältige Programmpunkte für die Branche und das Publikum rund um die Themen Natur und Naturschutz. Spielorte sind die Darß-Gemeinden Ahrenshoop, Born, Prerow, Wieck, Zingst sowie Stralsund. In den Programmsektionen außerhalb des Wettbewerbs zeigt das Festival
- in der Sektion Tiefgang herausragende Filme zu einem jährlich ausgewählten Schwerpunktthema,
- in der Sektion Leuchtfeuer außergewöhnliche Filme für den Artenschutz,
- internationale Filmhighlights in der Sektion Ausguck,
- in der Sektion Kakadu Naturfilme für die ganze Familie,
- in der Sektion NatureShorts eine Auswahl von Kurzfilmhighlights von Nachwuchs- und Profifilmschaffenden,
- auf dem 360°-Kinoschiff spannende Dokus über unsere heimische Natur bei einer abendlichen Fahrt über den Bodden,
- visuell herausragende Naturfilme und Multivisionsshows von Naturfotograf:innen bei Natur im Fokus in Zingst,
- in der Sektion Literatur trifft Natur Filme, kombiniert mit Lesungen spannender aktueller Literatur und
- herausragende internationale Meeresfilme im Rahmen der Sektion Meeresbürger im Ozeaneum Stralsund.
Die Zuordnung von Filmen in die Programmsektionen nimmt die Festivalleitung vor. Wir freuen uns jedoch über spezifische Hinweise und Einreichungen von Ihnen, also melden Sie sich gern bei uns.
3. Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Filmbeiträge aller Lauflängen, in denen Natur-, Tier- und Umweltthemen im Mittelpunkt stehen, die 2024 oder 2025 fertiggestellt wurden.
Der Wettbewerb für den Deutschen NaturfilmPreis steht allen Film- und Fernsehproduktionsgesellschaften sowie freien Filmemacherinnen und -machern offen, jedoch muss federführend (mind. 50 %) eine deutsche Produktionsgesellschaft für den eingereichten Beitrag verantwortlich sein. Bitte beachten Sie dies insbesondere bei internationalen Koproduktionen. Da das manchmal Abwägungssache ist, nehmen Sie im Zweifel gern vorab Kontakt zu uns auf. Ausgenommen hiervon sind Filme, die für die Programmsektionen und somit außer Konkurrenz des Wettbewerbs eingereicht werden.
Ist die Originalfassung nicht deutschsprachig, muss der Film gut lesbar vorrangig deutsch- oder englischsprachig untertitelt sein. Bitte reichen Sie keine Rohschnitte ein, diese werden nicht in die Juryauswahl mitaufgenommen. Kein Film darf aus dem Programm des Festivals zurückgezogen werden, nachdem seine Teilnahme veröffentlicht wurde. Filme, die schon einmal für den Deutschen NaturfilmPreis oder das Darßer NaturfilmFestival eingereicht und gesichtet wurden, sind nicht mehr zulässig für eine erneute Einreichung. Die Einreichenden stellen dem Festival bis spätestens vier Wochen vor Beginn die endgültige Festivalfassung des Films in möglichst bester Qualität zur Verfügung. Die technischen Anforderungen an die Vorführdatei werden vorab mitgeteilt. Die Einreichenden stellen der Veranstalterin ihre Filme für die öffentliche Vorführung im Rahmen des Darßer NaturfilmFestivals unentgeltlich zur Verfügung.
4. Filmeinreichung
Filmeinreichungen sind vom 1. Februar bis 31. März 2025 ausschließlich online über das Einreichungsformular auf www.deutscher-naturfilm.de möglich. Pro Film (auch für jede einzelne Folge von Staffeln/Serien) muss jeweils ein eigenes Einreichungsformular ausgefüllt werden. Die Filme können nach Absenden der Filmeinreichung per Dateiupload über unsere Website übermittelt werden. Die Onlineeinreichung ist auch ohne Unterschrift gültig. Im Einreichungsformular werden folgende Informationen und Materialien abgefragt:
1. Angaben zur Einreichung:
1.1. Name, Unternehmen, E-Mail-Adresse, Telefonnummer des/der Einreichenden
1.2. Rechnungsanschrift mit Name, Unternehmen, Adresse, Bundesland
2. Angaben zum Film
2.1. Filmtitel, Produktionsjahr, Länge, Land, Sprache, Untertitel; Ausführende für Buch, Kamera, Schnitt, Musik, Ton; Kinostart- und/oder TV-Erstausstrahlung in Dtl.
2.2. Synopsis (max. 800 Zeichen inkl. Leerzeichen)
3. Angaben zu Regie, Produktion/Redaktion und Verleih
3.1. Regisseur:in mit Kurzvita (max. 500 Zeichen inkl. Leerzeichen) und Foto (Druckqualität, min. 300 dpi, JPG oder PNG, inkl. Copyright-Angabe im Dateinamen)
3.2. Ausführende für Redaktion (Person und Sender), Producer:in, Produzent:in, Produktionsunternehmen
3.3. Verleih- und Vertriebskontakt mit Ansprechpartner:in, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Website
4. Medien zum Film und Angaben für die Datenbank
4.1. Fotos zum Film (1–3 Bilder in Druckqualität, mind. 300 dpi, JPG oder PNG, inkl. Copyright-Angabe im Dateinamen), Links zum Trailer, Website des Films und relevanten Social-Media-Kanälen (Film/Regisseur:in/Produktion etc.)
4.2. Alterseinstufung nach FSK und Themenzuordnung (z. B. Kulturlandschaften, Klima und Energie)
5. Sichtungsdatei, die via Upload-Link zur Verfügung gestellt wird (alle gängigen Videoformate, z. B. MP4, MOV). Andere Übermittlungen von Filmdateien bedürfen der Absprache.
Sie haben nicht die Möglichkeit, im Onlineformular angefangene Anmeldevorgänge zwischenzuspeichern. Über die „Zurück“- und „Weiter“-Buttons können Sie die von Ihnen eingegebenen Daten jedoch jederzeit vor dem Absenden des Gesamtformulars überprüfen und korrigieren. Die bei der Einreichung eingegebenen Daten werden Ihnen nach Abschluss der Anmeldung per E-Mail an die in Schritt 1 angegebene E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt. Der Link zum Dateiupload öffnet sich nach Schritt 5 der Filmeinreichung automatisch. Falls Sie die Filmdatei erst später hochladen wollen, können Sie den Upload jederzeit, jedoch bis spätestens 31. März 2024, über den Link in Ihrer Bestätigungs-E-Mail durchführen.
Die Einreichungsgebühren liegen bei 49,- € (inkl. MwSt.) pro Film (Folge) und sind nach Rechnungsstellung durch die Deutsche NaturfilmStiftung gGmbH auf das angegebene Konto zu überweisen. Ab dem zehnten eingereichten Film gewähren wir einen Rabatt von 25 % auf den Gesamtpreis. Earlybird: Sie erhalten 15 % Ermäßigung auf die gesamte Einreichungsgebühr bei Einreichungen bis 15. Februar 2025. Bei Einreichung von 10 Filmen oder mehr im Earlybird-Zeitraum entfällt der Earlybird-Rabatt und es wird nur der Mengenrabatt gewährt. Kurzfilme bis 25 Minuten sind von der Einreichungsgebühr ausgenommen. Die Gebühr wird zur Deckung administrativer Kosten erhoben. Eine Rückerstattung der Gebühr oder Stornierung einer bereits gestellten Rechnung ist daher in jedem Fall ausgeschlossen. Stellen Sie deshalb bitte vor Einreichung sicher, dass Ihr Film unserem Reglement entspricht.
5. Juryauswahl, Programmierung
Eine Nominierungsjury aus Film- und Medienprofis sowie Naturschutzvertretenden wählt auf Grundlage der eingereichten Sichtungsdateien für den Wettbewerb zwölf nominierte Filmefür den Deutschen NaturfilmPreis aus. Kurz vor dem/während des Festivals werden die nominierten Filme der Preisjury, der Kinder- und Jugendjury sowie dem Publikum vorgeführt. Die Preisträger:innen werden auf der Preisverleihung am 4. Oktober 2025 gekürt. Alle zwölf nominierten Filme werden während des Festivals gezeigt.
Alle für den Wettbewerb eingereichten Filmbeiträge werden durch die Festivalorganisation automatisch auch für die Programmsektionen des Festivals gesichtet. Das heißt, Filmbeiträge, die nicht für den Wettbewerb nominiert werden, können für andere Filmsektionen des Festivals ausgewählt und somit ebenfalls außerhalb des Wettbewerbs gezeigt werden. Alle Einreichenden werden bis spätestens Mitte Mai 2025 schriftlich über den Status ihrer Filmeinreichung benachrichtigt.
Nominierte Filme werden zudem auf der Onlineplattform des Festivals (https://festival.deutscher-naturfilm.de) während des Festivalzeitraums für das Publikum bereitgestellt, wo auch online für den Publikumspreis abgestimmt werden kann. Weitere ausgewählte Filme werden nach vorheriger Rücksprache der Festivalorganisation mit den Einreichenden ebenfalls auf der Onlineplattform innerhalb des Festivalzeitraums zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich hieraus keine gesonderten Vergütungsansprüche.
6. Akkreditierung und Reisekosten
Die Filmschaffenden, deren Filme gezeigt werden, werden zur Präsentation ihrer Filme auf den Darß eingeladen. Jeweils zweibeteiligte Personen der auf dem Festival präsentierten Filmproduktionen können sich kostenfrei für den gesamten Festivalzeitraum (30.09. – 05.10.2025) akkreditieren. Weitere Beteiligte am Film können sich gegen Zahlung einer Akkreditierungsgebühr ebenfalls akkreditieren. Die Akkreditierung berechtigt zum kostenfreien Besuch aller Filmvorführungen (Multivisionsshows in Zingst ausgenommen) sowie zur Teilnahme an der Eröffnungsveranstaltung am 30. September 2025 und der Preisverleihung am 4. Oktober 2025, sofern ausreichend Plätze vorhanden sind.
Die Möglichkeit, dass sich die Deutsche NaturfilmStiftung an Reisekosten beteiligt, ist im Vorfeld mit der Festivalorganisation abzusprechen.
7. Öffentlichkeitsarbeit
Die Einreichenden stimmen der Ausstrahlung von max. 3-minütigen Filmausschnitten aus ihren eingereichten Produktionen für die aktuelle Berichterstattung über den Deutschen NaturfilmPreis und das Darßer NaturfilmFestival in Fernsehen, Radio sowie in Onlinemedien (inkl. Podcasting und andere Multimediaformate sowie Social-Media-Kanäle) zu. Die Ausschnitte dürfen darüber hinaus für die Bewerbung des Deutschen NaturfilmPreises und des Darßer NaturfilmFestivals u. a. für die Erstellung des Trailers und von Social-Media-Clips auf den Onlinemedien (Website, Social-Media-Kanäle) der Deutschen NaturfilmStiftung genutzt werden und dort zeitlich und territorial unbeschränkt verfügbar bleiben. Die Einreichenden haben die Möglichkeit Filmausschnitte auch selbst zur Verfügung zu stellen.
Gleiches gilt für die Verwendung der Informationen und des angelieferten Fotomaterials aus dem Punkt “4. Filmeinreichung” für die Verwendung in öffentlich zugänglichen Printprodukten (Festivalpublikationen) und Onlinemedien (Website inkl. Naturfilmdatenbank, Social-Media-Kanäle, Newsletter). Die Veranstalterin behält sich vor, die Synopsis und die Credits der eingereichten Filme anzupassen und unter Umständen Änderungen vorzunehmen.
Die Einreichenden erklären zudem ihr Einverständnis für die Vorführung ihrer Filmproduktionen auf nicht-kommerziellen Sonderveranstaltungen der Deutschen NaturfilmStiftung gGmbH außerhalb des Festivalzeitraumes. Herausragende Filme sollen dort zur Bewerbung des Darßer NaturfilmFestivals und des Deutschen NaturfilmPreises präsentiert werden. Vergütungsansprüche werden aus den in Abschnitt 7 genannten Nutzungen nicht begründet.
8. Ausnahmeregelung
Die Festivalleitung hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln sowie Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten.
9. Nutzungsrechte
Die Einreichung eines Films gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements. Die Einreichenden erklären und garantieren, dass sie Inhaber:innen sämtlicher für die Nutzung des Films und von zur Verfügung gestellten Filmausschnitten sowie Fotomaterials im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Nutzungsrechte sind bzw. die Genehmigung zur Verwendung besitzen und diese der Deutschen NaturfilmStiftung gGmbH wirksam einräumen können. Sie versichern, dass an der Produktion und am Vertrieb beteiligte Dritte ebenfalls der Nutzung des Films entsprechend dem vorstehenden Reglement zugestimmt haben, soweit dies erforderlich ist. Sie garantieren zudem, dass durch die Nutzung des Films im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte Dritter, einschließlich im Film abgebildeter Personen, verletzt werden.